Was i m m e r
gilt, und worauf das Hessische Kultusministerium aktuell nochmal hingewiesen hat:
Bei Gefahrenlagen am Morgen entscheiden grundsätzlich die Sorgeberechtigten der hessischen Schülerinnen und Schüler, bzw. bei Volljährigkeit diese selbst, ob der Schulweg
angetreten werden soll, oder ob die Schüler/innen zuhause bleiben. Dazu müssen sie sich kurzfristig vor Beginn des Schulwegs mehrfach und selbständig über die Gefahrenlage
informieren.
Ergo: Sollte der Unterricht einmal an der Sabine-Ball-Schule trotz Unwetter stattfinden, aber bei Ihnen zuhause oder absehbar auf dem Schulweg Gefahr durch Orkanböen bestehen,
entscheiden Sie als Sorgeberechigte bzw. als Schüler/innen über 18 bitte selbst über den Schulbesuch.
Zur Info:
Weitere Meldungen aus dem Internet (insbes. von Landkreisen oder Schulleitungen, die für ihre Schule oder für Schulen gleich eines ganzen Gebietes den Unterricht abgesagt haben)
gelten für die SBS nicht. Danke trotzdem allen, die sie an uns weitergeleitet haben!
Die Entscheidungefreiheit zum Stattfindenlassen oder Absagen von Unterricht (unabhängig von der Teilnahme-Entscheidung durch die Eltern, s.o. ...), die das Hessische
Kultusministerium Schulträgern mit ihren Schulleitungen grundsätzlich bei Gefahrenlagen zugesteht, finden Sie übrigens auf:
Im Trägerverein "Freie Christliche Schule Darmstadt e.V." nimmt diese Entscheidungsbefugnis satzungsgemäß der Schulleiter wahr.