Das Hessische Kultusministerium weist darauf hin:
Bei Gefahrenlagen am Morgen entscheiden grundsätzlich die Sorgeberechtigten der hessischen Schülerinnen und Schüler, bzw. bei Volljährigkeit diese selbst, ob der Schulweg
angetreten werden soll, oder ob die Schüler/innen zuhause bleiben. Dazu müssen sie sich kurzfristig vor Beginn des Schulwegs mehrfach und selbständig über die Gefahrenlage
informieren.
Ergo: Sollte eine gefährliche Wetterlage bestehen oder sonstwie Gefahr auf dem Schuweg drohen, und der Unterricht an der Sabine-Ball-Schule findet trotzdem statt, gilt demnach:
Sie als Sorgeberechigte bzw. als Schüler/innen über 18 entscheiden selbst über den Schulbesuch, denn bei Ihnen zuhause oder absehbar auf dem Schulweg kann ja eine völlig andere
Situation bestehen als in der Nähe der Schule (z.B. Orkanböen im Odenwald...). Danke!
Noch ein wichtiger Hinweis:
Meldungen aus dem Internet (insbes. von Schulleitungen anderer Schulen, die für ihre Schule den Unterricht abgesagt haben, oder von Landkreisen/ Städten etc., die das für alle
Schulen gleich eines ganzen Gebietes getan haben) gelten für die Sabine-Ball-Schule nicht.
Die Entscheidungsfreiheit zum Stattfindenlassen oder Absagen von Unterricht (unabhängig von der Teilnahme-Entscheidung durch die Eltern, s.o. ...), gesteht das Hessische
Kultusministerium grundsätzlich allen Schulträgern mit ihren Schulleitungen bei Gefahrenlagen zu, auch Privatschulen.